AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf VMS
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens VideoMovingSystem, VMS Kuehne & Kapeller GmbH, Viktorgasse 22/18, 1040 Wien, nachfolgend kurz VideoMovingSystem genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Jede abweichende Kondition bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Die AGB sind unter dem Link „AGB“ abrufbar. Die Lieferund Zahlungsbedingungen des Vertragspartners (in der Folge: „Käufer“) sind nicht Vertragsinhalt und werden auch nicht durch unser Stillschweigen oder durch unsere Lieferung anerkannt.
Online Shop
Dieser Punkt regelt die besonderen Bestimmungen für den von VideoMovingSystem auf der Website www.vmsat.com eingerichteten Online Shop; die weiteren Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für den Online Shop, soweit sie den in diesem Punkt geregelten Bestimmungen nicht widersprechen.
Vertragsgegenstand des Online Shops ist der Erwerb der darin angebotenen Produkte (in der Folge: „Produkt“) durch Lieferung oder Download. Beim Erwerb von VMS Visuals DVDs oder einzelner Tracks der VMS Visuals Serie werden dem Käufer die im „Lizenzvertrag zur Nutzung der VMS Visuals DVD“ vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. Käufer ist jene Person, deren Daten in der Registrierung bzw. Bestellung genannt sind. Indirekte Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Der Käufer wird vor Abgabe seines Kaufanbotes mittels der im Online Shop verwendeten Symbole und die auf der Website www.vmsat.com verfügbare Shopanleitung über die zum Vertragsabschluss notwendigen technischen Schritte informiert. Das verbindliche Anbot des Käufers erfolgt durch Auswahl der entsprechenden Produkte, Eingabe seiner Daten, Wahl der Art der Bestellung und Anklicken des Buttons „KAUFEN bzw. DOWNLOADEN“. Die Annahme des Anbotes durch VideoMovingSystem erfolgt durch faktisches Entsprechen, das heißt durch Vornahme des bestellten Downloads oder die Lieferung der bestellten Produkte zustande.
Verbraucher haben das Recht gemäß § 5 e KSchG, innerhalb von sieben Werktagen ab Eingang der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.
Als Sicherheitsund Identifikationsmerkmal erhält jeder Benutzer bei der Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort. Die Berechtigung zur Vornahme einzelner Transaktionen im Betrieb des Online Shops wird ausschließlich anhand dieses Benutzernamens und des Passwortes geprüft. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Sicherheitsund Identifikationsmerkmale geheim gehalten und nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Bei Verlust dieser Sicherheitsund Identifikationsmerkmale oder bei Verdacht, dass eine unbefugte Person von diesen Daten Kenntnis erhalten hat, ist der Käufer verpflichtet, diese umgehend zu ändern.
VideoMovingSystem übernimmt keine Haftung für allfällige durch Downloads von Produkten entstandene Schäden am Computersystem oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten des Käufers. Ausgenommen bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Käufer stimmt zu, dass die Bestelldaten von VideoMovingSystem im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet und gespeichert, sowie soweit im Rahmen der Bestellabwicklung notwendig weitergegeben werden.
Vertragsabschluss
Art und Umfang der von VideoMovingSystem zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des geschlossenen Vertrages. Es gilt immer das zuletzt datierte Angebot. Unsere Anbote sind freibleibend. Eine rechtliche Bindung von unserer Seite tritt erst bei Vertragsabschluß ein. Dieser erfolgt, wenn die vom Käufer gegengezeichnete Auftragsbestätigung bei uns eingelangt ist, spätestens jedoch durch Annahme unserer Lieferung oder Leistung. Sämtliche Erklärungen, Auskünfte, Beratungen und mündliche Vereinbarungen jeder Art werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Vereinbarungen die mündlich durch unsere Mitarbeiter getroffen wurden, müssen um Wirksamkeit zu erlangen schriftlich bestätigt werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit in dem betreffenden Vertrag über die Hauptleistung nicht anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Aufträge des Käufers, ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug nehmen.
Preise und Preisänderungen
Die Angaben in unseren Preislisten sind freibleibend und unverbindlich und können ohne vorhergehende Ankündigung jederzeit geändert werden. Druckfehler vorbehalten.
Die von uns genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich vermerkt exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die entstehenden Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt wenn nicht anders vereinbart der Käufer.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Die Bezahlung der erworbenen Produkte erfolgt per Nachnahme, Vorauszahlung oder Zahlung nach Rechnungserhalt. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an VideoMovingSystem oder auf ein von VideoMovingSystem angegebenes Bankkonto erfolgen. Zahlungen auf unser Bankkonto gelten erst zum Zeitpunkt des Einganges auf diesem als geleistet. Rechnungen von VideoMovingSystem sind, wenn nicht anders vereinbart sofort fällig. Jedenfalls gilt das vereinbarte Zahlungsziel, ab dem Rechnungsdatum gerechnet. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nachbestellungen werden wie neue Aufträge gehandhabt, abgerechnet und sind nicht in eventuell vereinbarten Pauschalbeträgen enthalten. Schecks nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber und nicht anstatt der Zahlung an. Die Annahme erfolgt mit der Wertstellung des Tages an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir behalten uns vor, nichteinlösbare Schecks dem Kunden zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Alle durch die Einlösung des Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Kunden sofort in bar zu entrichten. VideoMovingSystem ist berechtigt seine Forderungen und Rechte aus diesem Kaufvertrag gemäß § 1392ff des ABGB auch mehrfach abzutreten. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Mahnund Inkassospesen (siehe Punkt 6) zu verrechnen.
Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahnund Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.
Lieferbedingungen
Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Bei Versendung der Ware liefern wir nach unserer Wahl entweder per Paketdienst, Post, Bahn oder Spedition. Es können auch Teillieferungen durchgeführt werden. Bei Versand per Nachnahme sind wir berechtigt, entsprechende Versicherungen auf Kosten des Käufers abzuschließen.
Lieferfristen gelten als Ungefährangaben, es sei denn, der Liefertermin ist fix vereinbart. Die Lieferfrist beginnt entweder mit dem Datum der Auftragsbestätigung, dem Datum der Erfüllung und Nachweis der dem Käufer obliegenden Voraussetzungen oder Erfüllung einer von diesem zu erbringenden Bedingung(en), je nachdem, was am spätesten eintritt. Lieferzeiten gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder unabwendbarer oder von VideoMovingSystem nicht beeinflussbarer Umstände, etwa höherer Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen beim Zulieferer, die auf den genannten Umständen beruhen. Wird eine Lieferung oder Leistung ganz oder zum Teil unmöglich, ist VideoMovingSystem berechtigt, ganz oder zum Teil vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Käufer oder die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung VideoMovingSystem verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandkosten für leihweise zur Verfügung gestellte Muster trägt der Käufer. Die Muster bleiben im Eigentum von VideoMovingSystem. Zustellungen von ViveoMovingSystem an den Käufer erfolgen an die vom Käufer zuletzt bekannt gegebene Anschrift. Der Käufer ist verpflichtet, VideoMovingSystem Änderungen der Lieferadresse rechzeitig bekannt zu geben, da widrigenfalls Zustellungen an der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten.
Rücksendung
Bei berechtigten Beanstandungen ist vor der Rücksendung der Versandweg mit uns abzusprechen. Die Reparatur vor Ort behalten wir uns vor. Unfrei oder per Nachnahme an uns gesandte Ware nehmen wir grundsätzlich nicht an. Wurde ein Gerät einem Kunden zur Ansicht überlassen, so muss dieses bei fehlender Rückgabevereinbarung 14 Tage nach Erhalt uns wieder zur Verfügung stehen.
Die ledigliche Absendung vor dem Rückgabetermin genügt in diesem Fall nicht. Anfallende Transportkosten gehen hier immer zu Lasten des Kunden. Wurde das Gerät beschädigt, so verpflichtet dies zum Kauf.
Umtausch
Für Waren, die per Versand bestellt und nicht ausprobiert werden können, gewähren wir 7 Tage Umtauschrecht ab Erhalt der Ware an der vom Kunden gewünschten Lieferadresse. Die Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Software und Lampen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass die Ware in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung und unter Angabe der Rechnungs, bzw. Lieferscheinnummer zurückgesandt wird. Die Rücksendung muss frei Haus erfolgen. Sollte der Kunde keinen sofortigen Umtausch gegen andere Ware wünschen, erhält er eine Gutschrift über den wahren Warenwert. Die Gutschrift muss innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ausstellung eingelöst werden.
Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungsund Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikationsoder Materialmängel schadhaft, liefert VideoMovingSystem nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Weiters können wir berechtigte Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, kostenlosen Austausch, Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände oder Preisminderung befriedigen. Bei festgestelltem Mangel ist entsprechend der Anweisungen von VideoMovingSystem vorzugehen. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für VideoMovingSystem mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, sofern nicht das Gesetz eine längere Dauer zwingend vorschreibt. Der auftretende Fehler an der Sache muss auf einen Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen sein. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, unverzüglich jedoch in vorangehender Absprache über die Art der Beförderung, an VideoMovingSystem zu übersenden. Die dabei anfallenden Transportkosten gehen zur Gänze zu Lasten des Käufers. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom Käufer oder einem Dritten verändert, nachbearbeitet, repariert oder sonst beeinträchtigt wurde.
Von VideoMovingSystem im Rahmen des Kundenservices für den Kunden erstellte technische Berechnungen, Konstruktionen, Unterlagen und Ausschreibungsunterlagen sind vom Käufer in jeder Hinsicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Jede Haftung oder Gewährleistung seitens VideoMovingSystem ist ausgeschlossen. Eine weiterreichende Gewährleistung als für die gelieferte Ware selbst ist ausgeschlossen. Werden mehrere nicht zusammengehörige Gegenstände geliefert, so berechtigt der Mangel an einem der Gegenstände nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Die vorstehenden Regelungen dieser Bedingungen gelten nicht für ungeprüfte Gebrauchtgegenstände, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
Für Fremdsoftware gelten die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen in Folge externer Einflüsse (wie zum Beispiel die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten/Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktionsund Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine solche Verbindung auftreten.
Jede darüber hinaus gehende Haftung, außer für den Fall groben Verschuldens ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist eine Haftung für Vermögensschäden und Folgeschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber Kunden, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten ausgeschlossen. Schadenersatz kann gefordert werden, wenn ein Verschulden eines Mangels seitens VideoMovingSystem vorliegt.
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, das der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transportund Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Ist der Kunde Unternehmer ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs oder Vergleichsoder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so verliert der Kunde seine Einziehungsbefugnis und wir können verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Entzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss aller Weiterverweisungen auf ausländisches Recht und unter Ausschluss des UNKaufrechts. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bzw. das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bzw. das Handelsgericht Wien zuständig.
Sonstige Vereinbarungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der obigen Bestimmungen – aus welchem Grund auch immer – nicht zur Anwendung kommen, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Soweit und solange eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht, tritt an ihre Stelle für die Geltungsdauer der gesetzlichen Vorschrift die entsprechende gesetzliche Regelung. Weiters berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame, undurchführbare oder fehlende Bestimmungen werden durch erlaubte Bestimmungen ersetzt, deren Inhalt dem am nächsten kommt den die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
